Jede Berliner Schule hat die Chance, die Auszeichnung „Internationale Nachhaltigkeitsschule – Umweltschule in Europa“ zu erwerben!

Die Anmeldung erfolgt über das digitale Anmeldeformular auf dieser Seite. Anmeldeschluss ist der 28.02.2025.

Wir benötigen allgemeine Angaben zu Ihrer Schule (Seite 1),  Angaben zur Verankerung von BNE an Ihrer Schule (Seite 2) und detaillierte Angaben zu den an Ihrer Schule bearbeiteten Handlungsfeldern 1 und 2 (Seite 3/4). Über die Buttons „vorherige Seite“ und „nächste Seite“ können Sie beim Ausfüllen zwischen den einzelnen Seiten hin und her wechseln. Wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie bitte am Ende der Seite 4 auf „Anmeldung absenden“, um den Prozess abzuschließen.

Ein Überblick des Anmeldeformulars kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital. Haben Sie hierzu technische Fragen, wenden Sie sich bitte an Sven Bratschke (ed.nilrebetak@neluhcsstiekgitlahhcan).

Weitere Informationen sowie Termine im Auszeichnungszyklus finden Sie auch in unserem Anschreiben. Für weitere Fragen (inhaltliche, organisatorische, usw.) wenden Sie sich an das Team der Nachhaltigkeitsschulen:

Harry Funk, Telefon: 030-90227 6648 (ed.nilreb.fjbnes@knuF.yrraH)
Sven Bratschke und Theresia Stötzler (ed.nilrebetak@neluhcsstiekgitlahhcan)

Anmeldebogen für den Zyklus der Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026

Internationale Nachhaltigkeitsschule – Umweltschule in Europa

Page 1 of 4

Allgemeine Angaben zur Schule

Mal teilnehmen

Ansprechpartnerinnen und/oder Ansprechpartner

Name
Vorname
E-Mailadresse

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

An unserer Schule …

… gibt es folgende Herausforderungen und Besonderheiten:
… gibt es diese Gremien/ Gruppen, die die nachhaltigkeitsbezogene Arbeit planen, koordinieren und begleiten:
… nehmen Kolleginnen und Kollegen an BNE-Fortbildungen teil:
… ist die Partizipation von Schülerinnen und Schülern in folgenden Bereichen gegeben bzw. vorgesehen:
… gibt es internationale Aktivitäten (geplante und bestehende), die die Kriterien für die internationale Auszeichnung zur Eco-School erfüllen, um zusätzlich das internationale Zertifikat zu erhalten:
… gibt es folgende wiederkehrende Projekte, jährliche Veranstaltungen oder etablierte Aktionen:

Handlungsfeld 1 (H1) – Wahl eines deutschlandweiten Themas

Ansprechperson für H1

Name
Vorname
E-Mailadresse

Nr.

1.0

Allgemeine Kriterien

Fortführung: Wir das Vorhaben der letzten erfolgreichen Bewerbung fortgeführt?

Ihre Planungen

1.1
Ziel oder Ziele
Was soll in den nächsten zwei Schuljahren erreicht werden? Bei Weiterführung des Projektes: Welche neuen Elemente werden umgesetzt? Welche Maßnahmen sollen umgesetzt werden?
1.2
Teilnehmende
Wer ist an Planung, Entwicklung, Umsetzung, Organisation beteiligt?

Nr.

2.1

Qualitätsbereiche

Unterricht und Schule als Ganzes im Rahmen einer BNE
In wie weit ist das Vorhaben zukunftsorientiert? In welcher Form wird es in den Schulalltag einbezogen? Welche lokalen und globalen Bezüge gibt es? Inwiefern können durch das Vorhaben die BNE-Kompetenzen, die Umsetzung der SDGs, der Whole School Approach oder die Selbstwirksamkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert werden?

Ihre Planungen

2.2
Partizipation der Schülerinnen und Schüler
Geplante beteiligungsorientierte Prozesse für Schülerinnen und Schüler bezogen auf das Handlungsfeld 1.
2.3
Kooperationsbeziehungen
Welche außerschulischen Kooperationen können (weiter) genutzt bzw. neu geknüpft werden?
2.4
Öffentlichkeitsarbeit
In welcher Weise sollen Ergebnisse, Erfolge veröffentlicht werden?
2.5
Evaluation
Wie sollen Arbeitsprozesse, Ergebnisse, Erfolge reflektiert/evaluiert werden?
2.6
BNE und Digitalisierung
Die Nutzung dieser digitalen Angebote ist geplant/schon erprobt:
 
Der Ressourcenverbrauch in Bezug auf Hardware und Datenübertragung soll thematisiert werden.

Handlungsfeld 2 (H2) – Wahl eines deutschlandweiten Themas oder eines schulspezifischen Themas

Legende:
deutschlandweit
schulspezifisch

Ansprechperson für H2

Name
Vorname
E-Mailadresse

Nr.

1.0

Allgemeine Kriterien

Fortführung: Wird das Vorhaben der letzten erfolgreichen Bewerbung fortgeführt?

Ihre Planungen

1.1
Ziel oder Ziele Was soll in den nächsten zwei Schuljahren erreicht werden? Bei Weiterführung des Projektes: Welche neuen Elemente werden umgesetzt? Welche Maßnahmen sollen umgesetzt werden?
1.2
Teilnehmende
Wer ist an Planung, Entwicklung, Umsetzung, Organisation beteiligt?

Nr.

2.1

Qualitätsbereiche

Unterricht und Schule als Ganzes im Rahmen einer BNE In wie weit ist das Vorhaben zukunftsorientiert? In welcher Form wird es in den Schulalltag einbezogen? Welche lokalen und globalen Bezüge gibt es? Inwiefern können durch das Vorhaben die BNE-Kompetenzen, die Umsetzung der SDGs, der Whole School Approach oder die Selbstwirksamkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert werden?

Ihre Planungen

2.2
Partizipation der Schülerinnen und Schüler
Geplante beteiligungsorientierte Prozesse für Schülerinnen und Schüler bezogen auf das Handlungsfeld 1.
2.3
Kooperationsbeziehungen
Welche außerschulischen Kooperationen können (weiter) genutzt bzw. neu geknüpft werden?
2.4
Öffentlichkeitsarbeit
In welcher Weise sollen Ergebnisse, Erfolge veröffentlicht werden?
2.5
Evaluation
Wie sollen Arbeitsprozesse, Ergebnisse, Erfolge reflektiert/evaluiert werden?
2.6
BNE und Digitalisierung
Die Nutzung dieser digitalen Angebote ist geplant/schon erprobt:
 
Der Ressourcenverbrauch in Bezug auf Hardware und Datenübertragung soll thematisiert werden.
Hinweis zum Datenschutz: Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten nach Maßgabe der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Rahmen des Anmeldeprozesses für „Internationale Nachhaltigkeitsschule – Umweltschule in Europa“ verarbeitet werden. Werden in diesem Prozess von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) Daten benötigt, werden diese an die SenBJF übermittelt. Eine Übermittlung der Daten an Dritte, außerhalb von KATE e.V. und der SenBJF erfolgt nicht. Diese Einwilligung kann jederzeit gegenüber KATE e.V. für die Zukunft widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden die Daten zukünftig nicht mehr verwendet. Der Widerruf führt nicht dazu, dass eine bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Datenverarbeitung rückwirkend unzulässig wird. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung des Anmeldeprozesses nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Einwilligung widerrufen wird und keine förder- und steuerrechtliche oder andere einschlägige Vorschriften entgegenstehen. Gegenüber KATE e.V. haben Sie das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten.